SPLG Grouper

Spitallisten

Eine Spitalliste hält fest, welche Betriebe (Spitäler) für welche Spitalplanungs-Leistungsgruppen (SPLG) über einen Leistungsauftrag verfügen. Dem SPLG-Grouper können eine oder mehrere (in der Regel kantonale) Spitallisten hinterlegt werden. Bei jedem Fall wählt der Grouper anhand des Wohnkantons der Patientin oder des Patienten und des Standortkantons des Betriebs die zutreffende Spitalliste und prüft, ob für die ermittelte SPLG ein Leistungsauftrag vorliegt. Das Resultat fliesst in die Einfärbung der Übersicht und in die Ausgabedateien ein.

Wird keine eigene Spitalliste hinterlegt, verwendet der Grouper automatisch die Standard-Spitalliste des Kantons Zürich. Eigene Spitallisten werden in der grafischen Oberfläche über «Spitallisten auswählen» bzw. auf der Kommandozeile über --spitalliste übergeben.

Unterstützte Formate

Der SPLG-Grouper erkennt das Spitallistenformat an der Dateiendung:

DAT-Format (.dat)
Einfaches, zeilenweises Textformat mit strichpunktgetrennten Feldern. Kompakt, aber ohne Betriebsnamen und weitere Zusatzfelder.
JSON-Format (.json)
Strukturiertes Format mit allen Feldern, gut geeignet für die Erzeugung aus anderen Systemen.
SCM-Format (.scm)
Das S-Expression-Format, in dem auch die mitgelieferten kantonalen Spitallisten vorliegen.

Alle drei Formate sind gleichwertig verwendbar. Der Zeichensatz ist in allen Formaten UTF-8.

Gemeinsame Felder

Unabhängig vom Format beschreibt jede Spitalliste einen Versorgungsbereich und ein Datenjahr und enthält pro Betrieb einen Eintrag:

type (Versorgungsbereich)
akutsomatik, rehabilitation oder psychiatrie.
year (Datenjahr)
Bezugsjahr der Liste, z. B. 2026.
listversion
Version der Liste innerhalb des Jahres, z. B. 2026.1.
burnr
BUR-Nummer des Betriebs.
canton
Standortkanton des Betriebs, z. B. ZH.
plz, location, name, ent_id
Postleitzahl, Standortnummer, Betriebsname und Unternehmens-ID (je nach Format optional).
reference
Kennzeichnet den Betrieb als Referenzspital.
las (Leistungsaufträge)
Die Liste der SPLG, für die der Betrieb einen Leistungsauftrag besitzt, optional mit Gültigkeitszeitraum (siehe unten).

Gültigkeitszeiträume

Ein einzelner Leistungsauftrag muss nicht das ganze Jahr gelten. Zu jeder SPLG kann deshalb ein Gültigkeitszeitraum innerhalb des Datenjahres angegeben werden, bestehend aus einem Von- und einem Bis-Datum. Fehlt der Zeitraum, gilt der Leistungsauftrag das ganze Jahr (Standard: 1. Januar bis 31. Dezember).

Die Datumsangaben bestehen aus vier Ziffern: zwei Ziffern für den Tag, gefolgt von zwei Ziffern für den Monat (Tag-zuerst-Schreibweise TTMM, ohne Punkte). 0101 steht damit für den 1. Januar, 3112 für den 31. Dezember. Beim Gruppieren wird das Austrittsdatum des Falls gegen diesen Zeitraum geprüft; nur innerhalb des Zeitraums gilt der Leistungsauftrag als vorhanden.

Die genaue Schreibweise unterscheidet sich je nach Format und ist auf den jeweiligen Unterseiten beschrieben.