SDEP-Format
Das SDEP-Format wurde vom Amt für Gesundheit definiert. Für einen Fall gibt es Records in mehreren Dateien. Die Medizinischen Daten sind identisch wie im BFS-MS-Format kodiert. Das heisst, die BFS-MS-Datei kann direkt verwendet werden. Kantonsspezifische zusätzliche Daten werden in sogenannten SDEP-ZH-Records in einer separaten Datei abgelegt. Relevant für den SPLG-Grouper sind hier lediglich allfällig die Angaben zu den Operierenden sowie bei Psychatriefällen die Variable «Freiwilligkeit». In einer dritten Datei werden die sogenannten SDEP-KTR-Records erhoben, welche sich mit Kostenfragen beschäftigen. Diese sind für den SPLG-Grouper nicht relevant.
Der SPLG-Grouper erkennt automatisch die Dateitypen und liest zuerst die SDEP-ZH-Records ein, um die Informationen über die Operierenden respektive die Freiwilligkeit zu bekommen. Danach werden die Falldaten aus den BFS-MS-Daten gelesen. Für jeden Fall werden, sofern vorhanden, die Daten der Operierenden respektive die Freiwilligkeit ergänzt. Die so komplettierten Falldaten werden schliesslich von SPLG-Grouper gruppiert.